Auf dieser Seite finden Sie nützliche Hinweise und wichtige Informationen über die Hundehaltung in der Gemeinde Scharbeutz.
HUNDE sind am Strand erlaubt von Oktober bis März - in dieser Zeit sind auch die Hunde an allen Strandabschnitten willkommen.
Bitte halten Sie den Strand sauber... HUNDE HABEN STRANDVERBOT: In der Zeit vom 01. April bis zum 30. September eines jeden Jahres dürfen Hunde nicht an den Badestrand .
Der HUNDEAUSLAUF: Zwischen Scharbeutz und Klingberg in der "Scharbeutzer Heide" kann sich Ihr Hund austoben und frei herumlaufen.
ANLEINZWANG: Ganzjährig gilt ein ANLEINZWANG: - im Bereich der Strandpromenade und der Kuranlagen in der Gemeinde Scharbeutz.
ANLEINPFLICHT: In Haupteinkaufsbereichen , Fußgängerzonen , bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und der Allgemeinheit zugänglichen Park - und Grünanlagen , in öffentl . Gebäuden , Sportanlagen , Campingplätzen , Friedhöfen etc. sind Hunde zur Vermeidung von Gefahren an der Leine zu führen.
- desweiteren gelten allgemeine Pflichten aller Hundehalter.
Um unseren Gästen einen gesunden Urlaub im sauberen Scharbeutz - ohne ärgerliche Zwischenfälle - zu ermöglichen, ist HUNDEKOT umgehend zu entfernen.
Hundekotbeutel finden Sie an zahlreichen Strand- und Parkeingängen.